Sozialrecht
Das Sozialrecht hat Berührungspunkte mit vielen Rechtsgebieten. Spätestens bei Verlust des Arbeitsplatzes und eintretender oder bevorstehender Arbeitslosigkeit greift es auch in das Arbeitsrecht hinein. Doch nicht nur bei dem dadurch entstehenden Beratungsbedarf in den Bereichen von Arbeitslosengeld oder dem sogenannten Hartz IV entsteht eine Verzahnung. Bereits zuvor können in laufenden Arbeitsverhältnissen soziale Fragestellungen und Leistungsansprüche zum Tragen kommen. Etwa beim besonderen Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer.
Umso wichtiger ist es daher für uns, Sie auch in sozialrechtlichen Dingen unterstützen zu können, weshalb wir auch hierauf einen Tätigkeitsschwerpunkt richten. Daher sind wir auch in folgenden Bereichen gerne für Sie da und vertreten Ihre Rechte gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten:
Besonderer Hinweis zu den Rechtsschutzversicherungen:
In sozialrechtlichen Angelegenheiten besteht durch die Rechtschutzversicherungen nur Rechtsschutz für die Verfahren vor den Sozialgerichten. Die Kosten für unsere Tätigkeit im vorgelagerten Verwaltungsverfahren (insbesondere im Widerspruchsverfahren) werden von den Versicherungen dann nicht übernommen. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu übernehmen, möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen. Diese können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bevor Sie einen Termin mit unserem Büro vereinbaren.
Umso wichtiger ist es daher für uns, Sie auch in sozialrechtlichen Dingen unterstützen zu können, weshalb wir auch hierauf einen Tätigkeitsschwerpunkt richten. Daher sind wir auch in folgenden Bereichen gerne für Sie da und vertreten Ihre Rechte gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten:
- Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld)
- Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“)
- Verletztengeld
- Unfallrente (nach Berufsunfällen oder Berufskrankheiten)
- Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und andere Rentenarten
- Grad der Behinderung, insb. Feststellung einer Schwerbehinderung
Besonderer Hinweis zu den Rechtsschutzversicherungen:
In sozialrechtlichen Angelegenheiten besteht durch die Rechtschutzversicherungen nur Rechtsschutz für die Verfahren vor den Sozialgerichten. Die Kosten für unsere Tätigkeit im vorgelagerten Verwaltungsverfahren (insbesondere im Widerspruchsverfahren) werden von den Versicherungen dann nicht übernommen. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu übernehmen, möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen. Diese können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bevor Sie einen Termin mit unserem Büro vereinbaren.