Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Sozialrecht
Das Sozialrecht weist zahlreiche Berührungspunkte zum Arbeitsrecht auf. Insbesondere nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder bei drohender Arbeitslosigkeit spielen sozialrechtliche Fragestellungen häufig eine wichtige Rolle. Doch nicht nur bei dem dadurch entstehenden Beratungsbedarf in den Bereichen von Arbeitslosengeld oder dem sogenannten Hartz IV entsteht eine Verzahnung. Bereits zuvor können in laufenden Arbeitsverhältnissen soziale Fragestellungen und Leistungsansprüche zum Tragen kommen. Etwa beim besonderen Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer. Umso wichtiger ist es daher für uns, Sie auch in sozialrechtlichen Dingen unterstützen zu können, weshalb wir auch hierauf einen Tätigkeitsschwerpunkt richten. Daher sind wir auch in folgenden Bereichen gerne für Sie da und vertreten Ihre Rechte gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten.
Unsere Tätigkeit im Sozialrecht
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Leistungen der Arbeitsförderung
Besonderer Hinweis zu den Rechtsschutzversicherungen:
In sozialrechtlichen Angelegenheiten besteht durch die Rechtschutzversicherungen nur Rechtsschutz für die Verfahren vor den Sozialgerichten. Die Kosten für unsere Tätigkeit im vorgelagerten Verwaltungsverfahren (insbesondere im Widerspruchsverfahren) werden von den Versicherungen dann nicht übernommen. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu übernehmen, möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen. Diese können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bevor Sie einen Termin mit unserem Büro vereinbaren.
- Arbeitslosengeld (SGB III)
- Bürgergeld (SGB II)
- Verletztengeld
- Unfallrente nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- weitere Rentenarten
- Feststellung des Grades der Behinderung
- Anerkennung einer Schwerbehinderung
Besonderer Hinweis zu den Rechtsschutzversicherungen:
In sozialrechtlichen Angelegenheiten besteht durch die Rechtschutzversicherungen nur Rechtsschutz für die Verfahren vor den Sozialgerichten. Die Kosten für unsere Tätigkeit im vorgelagerten Verwaltungsverfahren (insbesondere im Widerspruchsverfahren) werden von den Versicherungen dann nicht übernommen. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu übernehmen, möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen. Diese können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bevor Sie einen Termin mit unserem Büro vereinbaren.
Individuelle Beratung
Sozialrechtliche Verfahren sind häufig mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Deshalb legen wir großen Wert auf eine sorgfältige Prüfung Ihres Anliegens und eine verständliche Beratung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine passende Strategie, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Persönlich für Sie da – in Freiburg und Offenburg
Auch im Sozialrecht stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie persönlich in unseren Kanzleien in Freiburg oder Offenburg und begleiten Sie engagiert bei Ihrem sozialrechtlichen Anliegen.
