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Bantel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wir für SieSie benötigen rechtliche Unterstützung? Vertrauen Sie unserer Erfahrung!

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitnehmern und beraten Sie gerne umfassend in dieser Materie. Unsere Rechtsanwälte sind in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten ebenso versiert wie im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Wir haben es uns in diesem Bereich ganz bewusst zur Aufgabe gemacht Beschäftigte, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitendenvertretungen oder auch Wahlvorstände sowie Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu vertreten. Zu unserer Mandantschaft zählen Arbeitnehmer, Auszubildende, freie Mitarbeiter, leitende Angestellte, Führungskräfte, Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie in der Privatwirtschaft. Ob es nun etwa um Arbeitsentgelt, Urlaub, Änderungen im Arbeitsvertrag, Abmahnungen oder gar eine Kündigung geht oder Sie als Gremium Unterstützung bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, Verhandlungen über Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne oder als Beisitzer in einer Einigungsstelle benötigen, bei uns sind Sie in jedem Fall in besten Händen.

Gerne stellen wir Ihnen unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung auf diesen und weiteren Gebieten zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
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